Begabungsförderung an der Grundschule Mengendamm
Die Grundschule Mengendamm versteht sich als Lernort, an dem jedes Kind individuell gefördert und gefordert wird. Unser Ziel ist die harmonische Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler sowie die Stärkung ihrer fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung besonders begabter Kinder.
Erkennen und Fördern besonderer Begabungen
Besonders begabte Kinder zeigen häufig eine ausgeprägte Neugierde, hohe Konzentrationsfähigkeit und früh entwickeltes, reflektiertes Denken. Um sie bestmöglich zu unterstützen, legen wir großen Wert auf eine frühzeitige Diagnostik und individuelle Förderung.
An unserer Schule erfolgt die Förderung unter anderem durch:
• Binnendifferenzierung und individuelle Zusatzaufgaben,
• Teilnahme am Unterricht höherer Klassen (Drehtürenmodell),
• den Forderunterricht (je ein Halbjahr in Deutsch sowie in Mathematik oder Sachunterricht)
• die Teilnahme an Verbund-AGs ab Jahrgang 3,
• (in manchen Fällen) das Überspringen einer Klassenstufe, wenn Lernziele bereits erreicht wurden.
Diese Maßnahmen unterstützen Kinder darin, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Motivation zu bewahren und gut in die Lerngemeinschaft integriert zu bleiben.
Weitere Bausteine der Förderung
Unsere Förderung besonders begabter Kinder ist Teil eines umfassenden integrativen Förderkonzepts, das binnendifferenzierte Lernangebote, offene Unterrichtsformen, jahrgangsübergreifende Projekte und Wettbewerbe einschließt. Auch Partizipation durch den Klassenrat und das Kinderparlament sowie digitale Lernprojekte (z. B. das Energiemanager-Projekt am iPad) fördern eigenständiges und verantwortungsbewusstes Lernen.
Arbeit im Verbund für Begabungsförderung
Unsere Schule ist Teil des Kooperationsverbunds zur Begabungsförderung (KOV) mit der IGS List, der IGS Bothfeld und der Leibnizschule.
Der Verbund ermöglicht regelmäßige Verbundkonferenzen, gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und schulübergreifende AGs. Durch diesen intensiven Austausch profitieren Kinder, Lehrkräfte und Schulen gleichermaßen – und der Übergang an die weiterführende Schule wird dementsprechend erleichtert.
Aufgrund einer Hochbegabung kann auch ein Kind aus einem anderen Schulbezirk mit Genehmigung der zuständigen Schule die Grundschule Mengendamm besuchen. Hierzu ist ein Antrag gem. § 63 NSchG zustellen. Das Antragsformular finden Sie hier: