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Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternräten und Stellvertretern zusammen. Er wählt aus seiner Mitte den SER Vorstand und den Vorsitzenden des SER. Er wählt aus der gesamten Elternschaft die Mitglieder des Schulvorstandes, die Elternvertreter der Fachkonferenzen und der Gesamtkonferenz. Der SER ist das Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft. In den Sitzungen des SER werden gemeinsam mit der Schulleitung Themen der schulischen Organisation sowie aktuelle Berichte aus anderen Gremien erörtert.

Gemeinsam wollen wir Lösungen für bestehende Probleme und zukünftige Aufgaben finden. Durch diese Kooperation besteht für Eltern und die Schule selbst - über den reinen Bildungsauftrag hinaus - die Chance, die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu unterstützen und einvernehmlich den Weg unserer Kinder zu begleiten.

Der SER ist ein beratendes Gremium. Beschlüsse haben einen empfehlenden Charakter und werden über den SER-Vorstand an die Schulleitung oder den Schulvorstand weitergegeben. Wir Eltern werden an schulischen Prozessen und Entscheidungsfindungen über den Schulelternrat und die Vertretung in den schulischen Gremien beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte ElternvertreterInnen auf verschiedenen Ebenen wahrgenommen. Durch eine Verknüpfung dieser Ebenen wird sichergestellt, dass Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Erziehungsberechtigten in der Schule Gehör und Stimme finden.

Grundlage für die Arbeit im Schulelternrat bildet die “Geschäftsordnung”. Der SER wählt u.a. gemäß der “Wahlordnung” für die Elternschaft die Mitglieder des Schulvorstands und entsendet seine gewählten Vertreter in verschiedene Konferenzen sowie in den Stadt- als auch in den Regionselternrat.